Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)/Kur
AKTIV VORBEUGEN, ENERGIE & KRAFT TANKEN
Alle Optionen ausgeschöpft und selbst erschöpft? Dann ist es Zeit für eine Kur oder GVA.
Eine medizinisch verordnete Kur bzw. GVA hat heute nichts mehr mit einem gemütlichen Erholungsurlaub zu tun. Im Gegenteil – um Arbeitsleben und/oder Alltag beschwerdefrei bewältigen zu können, ist Ihre aktive Mitarbeit notwendig.
Das Ziel ist eine Steigerung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens und gegen Burnout vorzubeugen. Natürlich sind der Erholungseffekt und der Abstand vom Alltag wichtige Erfolgsfaktoren, um abseits der gewohnten Umgebung unter Anleitung von geschulten Behandlungsteams die Verhaltensweisen, was den Umgang mit Bewegung, Ernährung und Stress betrifft, positiv zu verändern und somit Krankheiten vorzubeugen.
Was leistet eine Kur/GVA
Die medizinisch verordnete Kur/GVA ist eine freiwillige Leistung der Sozialversicherung mit umfangreichen Leistungsprofilen. Sie unterliegt strengen Kontrollen und wird nur dann genehmigt, wenn klare medizinische Gründe vorliegen.
Die Kur ist eine medizinische Maßnahme zur Erhaltung und Stärkung der Gesundheit, aber auch zur Linderung von chronischen Krankheiten und umfasst eine Kombination aus physikalischer Medizin, Bewegungstherapien sowie der Anwendung natürlicher Heilvorkommen. Zusätzlich wird im Rahmen der Kur ein umfangreiches Gesundheitswissen vermittelt, um ein neues Gesundheitsbewusstsein zu fördern.
Die Kur wird von der Versicherung öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sowie von einigen kleineren Kassen bewilligt.
Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) wird von der Pensionsversicherung bewilligt und ist eine Weiterentwicklung der bisherigen klassischen Kur für den Stütz- und Bewegungsapparat mit den Zielen:
- der Verlängerung der gesunden Lebensjahre!
- Für Versicherte im erwerbsfähigen Alter um Krankenstände vorzubeugen sowie die Arbeitsfähigkeit zu erhalten
- Für Pensionistinnen/Pensionisten zur Vermeidung bzw. Hintanhaltung von Pflegebedürftigkeit
- Schwerpunkte sind Bewegung, Ernährung und mentale Gesundheit.
Die GVA soll dabei unterstützen den Lebensstil positiv zu beeinflussen und somit die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Der Erholungseffekt und der Abstand vom Alltag sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren.
Therapien & Module Gesundheitsvorsorge Aktiv
Aktivtherapien und angepasste Bewegung sind die Grundlage des Therapiekonzepts. Sie lernen, wie Sie die Übungen in den Alltag integrieren und dauerhaft umsetzen können. Ergänzend gibt es alltagsnahe Ernährungskonzepte und Workshops, die Sie dabei unterstützen, den Anforderungen des (beruflichen) Alltags wirkungsvoll zu begegnen und gesund & selbstbestimmt zu leben.
- Heilgymnastik wie z.B. Aquagymnastik
- Ausdauertraining wie z.B. Nordic Walking oder Fahrrad-Ergometer Training
- Krafttraining mit modernsten Trainingsgeräten
- Entspannungstechniken etc.
Abhängig von der individuellen medizinischen Notwendigkeit kann zwischen drei Aufbaumodulen gewählt werden:
Bewegungsoptimierung
Das Modul eignet sich für Patientinnen/Patienten, die bereits regelmäßig Bewegung machen. Die Therapeutinnen/Therapeuten überprüfen, ob die Bewegungen korrekt ausgeführt werden und geben Empfehlungen, um spätere Probleme oder Schäden zu verhindern.
Bewegungsmotivation
Das Modul eignet sich für Menschen, die sich nicht so gerne bewegen und an sportlichen Aktivitäten lieber passiv teilnehmen. In kleinen Schritten soll ihnen Freude & Lust an der Bewegung vermittelt werden.
Mentale Gesundheit
Das Modul ist für Patientinnen/Patienten, die bereits eine psychische Belastung verspüren und in ihrem Berufs- und Privatleben unter Druck stehen. Der Fokus liegt auf der Stressprävention, dem Erlernen von Entspannungs- und Abgrenzungstechniken sowie der Stärkung der persönlichen Selbstschutzmechanismen.
Einsatz Natürlicher Heilmittel
Zusätzlich ist es empfehlenswert die örtlichen natürlichen Heilmittel in Anspruch zu nehmen.
Weg zur Kur/GVA
Generell führen mehrere Wege zur Kur/ GVA:
Als freiwillige Leistung der Sozialversicherung: Will man die Kur / GVA als Leistungen der Sozialversicherung der in Anspruch nehmen, muss man einen Kurantrag bei der jeweiligen Landestelle der Sozialversicherung bzw. PV stellen. Dieser ist durch die behandelnde Ärztin/den behandelten Arzt zu begründen. Die Sozialversicherung bewilligt üblicherweise zwei Mal in fünf Jahren eine Kur/GVA. Sie dauert in der Regel drei Wochen. Die Sozialversicherungsanstalt entscheidet die Art der Maßnahmen, bestimmt die Einrichtung und die Dauer des Aufenthaltes. Es kann ein Wunschort bzw. eine Wunscheinrichtung angegeben werden, je nach Einkommen ist eine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen.
Die Antragsformulare liegen in den Ordinationen auf und können bei den SV-Trägern, bei der PV und hier heruntergeladen werden.
Kurkostenzuschuss: Eine Möglichkeit besteht, seinen Kuraufenthalt selbst zu finanzieren und damit auch Zeitraum, Ort und Unterkunft selbst zu bestimmen. Teile der Kosten übernimmt die Sozialversicherung. Dazu kann man bei der Krankenkasse oder Pensionsversicherung einen Kurkostenzuschuss beantragen.
als Privatgast finanzieren Sie Ihren Aufenthalt selbst.
Rehabilitation
In Österreich ist die Rehabilitation ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems und spielt eine entscheidende Rolle bei der Wiederherstellung der körperlichen, psychischen und sozialen Fähigkeiten nach einer Krankheit, Verletzung oder Operation. Sie kann stationär oder ambulant erfolgen. Der Fokus liegt darauf, die Lebensqualität zu verbessern und eine bestmögliche Wiedereingliederung in das private, soziale und berufliche Leben zu ermöglichen.
Ziele der Rehabilitation:
Das Hauptziel der Rehabilitation in Österreich besteht darin, die Betroffenen so weit wie möglich zu befähigen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen und ihre Lebensqualität zu steigern.
- Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit: Nach Verletzungen oder Operationen steht die Wiederherstellung von Mobilität und körperlicher Leistungsfähigkeit im Vordergrund.
- Förderung der Selbstständigkeit: Die Rehabilitationsmaßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Patienten wieder ein selbstbestimmtes Leben führen können und alltägliche Aufgaben eigenständig bewältigen.
- Schmerzreduktion und Symptomlinderung: Neben der Wiederherstellung von Funktionen steht auch die Linderung von Schmerzen und anderen Beschwerden im Fokus der Behandlung.
- Psychosoziale Stabilität: Psychische Unterstützung ist ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation, um den Umgang mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder traumatischen Erlebnissen zu erleichtern.
Rehabilitationszentren:
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Rehabilitationszentren, die auf verschiedene Krankheitsbilder spezialisiert sind. Es gibt Einrichtungen, die sich auf die Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, orthopädischen Problemen, neurologischen Erkrankungen, aber auch auf die Betreuung nach Unfällen oder Krebserkrankungen konzentrieren. Diese spezialisierten Zentren bieten eine umfassende Betreuung durch interdisziplinäre Teams aus Ärzten, Therapeuten und Pflegekräften.
Finanzierung der Rehabilitation:
In Österreich ist die Rehabilitation eine Pflichtleistung der Sozialversicherungsträger, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Für die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die Kosten werden entweder von der Krankenversicherung oder der Pensionsversicherung getragen, je nachdem, ob die Rehabilitation zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder der allgemeinen Gesundheit dient.
Antrag:
Den Antrag stellt die Patientin/der Patient gemeinsam mit der Ärztin/dem Arzt für Allgemeinmedizin oder eines bestimmten Fachgebietes und begründet auf der Rückseite des Antragsformulars die medizinische Notwendigkeit und den Zweck der Rehabilitation.
Ein Vorschlag zur Rehabilitationseinrichtung am Antragsformular zur Rehabilitation kann erfolgen, ist aber nicht zwingend erforderlich (der vorgeschlagene Ort wird nach Möglichkeit berücksichtigt.
Ist die Ursache der Gesundheitsstörung bzw. Körperschädigung ein anerkannter Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit, ist der Antrag dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln.